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Bundesprogramm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen startet am 1. August 2020

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 31.07.2020
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Laut BA-Presseinfo Nr. 37 startet pünktlich zum neuen Ausbildungsjahr am 1. August 2020 das Bundesprogramm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen, mit dem die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen fördert. Für dieses Bundesprogramm stehen insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. 410 Millionen Euro davon können für die Maßnahmen der Ersten Förderrichtlinie eingesetzt werden.

Die Erste Förderrichtlinie enthält:

  • Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat, ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder*innen nicht mit in Kurzarbeit schickt
  • Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen
  • Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde.
  • Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung, die ebenfalls Teil des Bundesprogramms zur Sicherung von Ausbildungsplätzen ist, wird in einer Zweiten Förderrichtlinie umgesetzt.

Zuletzt geändert am: 31.07.2020 um 11:55

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Online-Seminar 'Fördermöglichkeiten in Zeiten von Corona'

Datum und Uhrzeit
17.04.2020 (14:00 Uhr)
Ende
17.04.2020 (15:00 Uhr)
Referent
IQ
Kategorie
Weiterbildungen

Um den negativen Auswirkungen von Corona zu begegnen, wurden auf Bundes- und Landesebene verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt. Ziel ist es, betroffene Unternehmen und (Solo-)Selbstständige, aber auch Arbeitnehmende in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch zu unterstützen.

Inhalte:

  *   Förderungen des Bundes und Sachsen

  *   mögliche Kredite und Bürgschaften

  *   Steuererleichterungen

  *   sonstige lokale Förderungen

  *   Kurzarbeitergeld

Um teilnehmen zu können, bitten wir Sie um Anmeldung bei:

Marcus Schaub – schaub@vhs-sachsen.de – 0351 43 70 70 50

Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Branche Sie tätig sind und wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat. Dies gibt uns die Möglichkeit, konkret auf die persönlichen Bedarfe einzugehen und spezifische Fragen der Teilnehmenden beantworten zu können.

Für eine weiterführende Beratung stehen Ihnen die Fachinformationszentren Zuwanderung in Chemnitz, Dresden und Leipzig gern zur Verfügung.

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